ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Definition

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen mit der Firma
Tuningquartier e.U. Wobei diese Bedingungen sowohl für Firmen 11. HGB, als auch für Konsumenten,
folgend „Kunde“ genannt, gelten.

2. Geltungsbereich der Bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen Tuningquartier e.U und dem Kunden erfolgen auch
künftig ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Entgegennahme von Lieferung und Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Weiteres ist der Kunde verpflichtet bei einer Weiterveräußerung an Dritte, unserer Produkte bzw. Fahrzeuge mit unseren Produkten, diesen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.

3. Angebot Vertragsschluss und Rücktritt

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Aufträge ist der Kunde zwei Wochen lang gebunden. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch Tuningquartier e.U.

4. Lieferung und Leistung

Alle Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde ein Fixtermin vereinbart. Fälle der höheren Gewalt entheben Tuningquartier e.U von der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch unvorhersehbare Montagearbeiten behalten sich Tuningquartier e.U vor. Schadenersatz durch Nichtlieferung steht dem Kunden nicht zu.

5. Preise

Es gelten die Preise der zuletzt ausgegebenen Preisliste bzw. lt. Vereinbarung. Die Preise sind aufgrund der Kleinunternehmerregelung mehrwertsteuerbefreit.

6. Produkt

Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind Circa-Werte, welche geringfügig unter- bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahrzeugen stammt, welche von Ihren Fahrzeug abweichen können. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden.

6.1 Aufklärung für den Kunden

Daher möchten wir Sie auf mögliche Konsequenzen, bei Nicht-Eintragung in das Genehmigungsdokument aufmerksam machen:

Verwaltungsstrafe durch Bezirkshauptmannschaft

kein Versicherungsschutz

keine positive Beurteilung bei wiederkehrender Begutachtung gemäß § 57a

Steuerhinterziehung

Desweiteren weisen wir darauf hin, dass der Einbau einer Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder
Softwareprogrammierung bei Kraftfahrzeugen Folgen hat.
Diese sind:

der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder Programmierung des Steuergerätes führt zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Kfz

der Betrieb des Kfz ohne Betriebserlaubnis führt im öffentlichen Straßenverkehr zum Verlust des Versicherungsschutzes

der Betrieb des Kfz ohne ausreichendem Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr stellt eine Straftat dar

der Einbau der Zusatzelektronik (Tuning-Chip) oder Programmierung des Steuergerätes führt dazu, dass die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer, sowie die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller entfallen.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung auf die von Tuningquartier e.U installierte Software bzw. Hardware beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning- Chips/Softwareänderung die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen, übernimmt Tuningquartier e.U ihrerseits die vorgenannte Garantie nicht. Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Sollte diese Veränderung nicht durch ein neuerliches TÜV-Gutachten wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf nur im Motorsport verwendet werden. Der Käufer ist ausdrücklich über alle in Verbindung mit der Leistungssteigerung höheren Beanspruchung des Motors, Turboladers, Getriebes, Achsen, aller beweglichen Teile usw., und die daraus möglicherweise resultierende kürzere Lebensdauer (als auch Abgasveränderung, rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufung) von der Firma Tuningquartier e.U unmittelbar vor der Durchführung bzw. Kauf vollständig und ausführlich informiert worden. Der Kunde ist verpflichtet die Mehrleistung seiner Versicherung zu melden.

7.1. Gewährleistung für Software-Kunden

Tuningquartier e.U übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Garantie für das Fahrzeug, an welchem
diese Tuningsoftware installiert wird. Tuningquartier e.U hat auch die Sorgfalt zu tragen das Fahrzeug vorher zu begutachten und auf etwaige Fehler zu untersuchen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Tuningquartier e.U.

9. Zahlungsbedingungen

Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

10. Urheberrecht

Alle von Tuningquartier e.U gelieferten und verwendeten Produkte wie Software, Hardware von Steuergeräten, aber auch das Corporate Design dürfen weder kopiert noch nachgemacht werden. Dies löst eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 25.000,– aus.

11. Werbung

Wir sind berechtigt in Wort und Bild, die Verwendung des Kaufgegenstandes für die vom Käufer hergestellten Erzeugnisse zu veröffentlichen. In unserem Namen darf nur nach schriftlicher Genehmigung mit Wort- oder Bildmaterial geworben werden.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Wien.

13. Schlussbestimmung

Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung, verpflichten sich die Parteien eine solche zu setzen, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.